Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Rüsrother Carnevals Comitee e.V. (RCC) ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Wir möchten, dass alle Jecken – unabhängig von eventuellen Einschränkungen – unsere Informationen zum Lichterzug und zur Tanzgruppe problemlos nutzen können.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
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Bilder und Grafiken: Noch nicht alle Bilder (insbesondere ältere Galerien von vergangenen Lichterzügen) verfügen über vollständige alternative Textbeschreibungen (Alt-Texte) für Screenreader.
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PDF-Dokumente: Einige ältere Dokumente oder Formulare (z. B. Anmeldeformulare zum Download) sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei formatiert.
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Farbkontraste: Bei einigen gestalterischen Elementen kann es vorkommen, dass der Farbkontrast noch nicht den höchsten Normen entspricht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.05.2026 erstellt und zuletzt überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen?Oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form?Dann melden Sie sich gerne bei uns.Wir werden versuchen, die bestehenden Barrieren so schnell wie möglich abzubauen und Ihnen die gewünschten Informationen in einer passenden Form zur Verfügung zu stellen.
Rüsrother Carnevals Comitee e.V.
Rothenberger Straße 41
40764 Langenfeld

